Schonvermögen beim Elternunterhalt berechnen
Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 30.08.2006 ausgeführt: Dem Unterhaltsschuldner steht es grundsätzlich frei, in welcher Weise er neben der gesetzlichen Rentenversicherung Vorsorge für sein Alter trifft. Sichert er den Fortbestand seiner gegenwärtigen Lebensverhältnisse durch Sparvermögen oder ähnliche Kapitalanlagen, muss ihm davon jedenfalls der Betrag verbleiben, der sich aus der Anlage der ihm unterhaltsrechtlich zuzubilligenden zusätzlichen Altersvorsorge (bis zu 5 % des Bruttoeinkommens beim Elternunterhalt) bis zum Renteneintritt ergäbe.
Im Rahmen der Entscheidungsgründe legt der BGH eine Rendite von 4% zu Grunde.
Unter Berücksichtigung vorstehender Ausführungen können Sie folgend Ihren individuellen Freibetrag für Ihr Schonvermögen berechnen. Füllen Sie einfach die Felder aus und klicken Sie auf "Freibetrag berechnen".
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