| | Einführung
Das Thema Elternunterhalt wurde erst in den letzten Jahren wieder aktuell. Die wesentlichen Gründe hierfür: Auf der einen Seite eine ständig steigende Lebenserwartung - verbunden mit einer erhöhten Pflegebedürftigkeit. Auf der anderen Seite ständig steigende Unterbringungs- und Pflegekosten in den Alten- und Pflegeheimen.
Viele alte Menschen sind nicht in der Lage, trotz Rente oder Pension und Leistungen der Pflegeversicherung, die Gesamtkosten, die sich inzwischen um die 3.500,- € in Pflegestufe III bewegen, selbst zu tragen. So müssen immer öfter die Sozialämter an diese Menschen Sozialhilfe zahlen - und versuchen, die Kinder der Pflegebedürftigen in Regress für die Leistungen zu nehmen.
Dies ist die Ausgangssituation, in der sich die Meisten befinden, die diese Seite besuchen.
Wie läuft nun ein solches Verfahren ab? Dazu finden Sie Hinweise auf den folgenden Seiten. Blättern Sie einfach mit Hilfe der "Weiter..."-Links unten rechts unter den Beiträgen durch die Informationen. Sie erhalten dann einen grundlegenden Überblick über das Verfahren zur Ermittlung der Unterhaltspflicht beim Elternunterhalt.
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