Elternunterhalt

Wenn Kinder Unterhalt für ihre Eltern zahlen sollen


Ratgeber Elternunterhalt

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Elternunterhalt Rechner

Der Selbstbehalt und die Berechnungsmethode bei der Berechnung von Elternunterhalt hängen davon ab, ob der Unterhaltspflichtige verheiratet ist oder nicht. Das Programm benötigt diese Information unbedingt. Bei Angestellten und Arbeitern tragen Sie hier bitte das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen aus den letzten 12 Monaten ein. Bei Selbstständigen kommt es auf den Durchschnittswert der letzten 3 Jahre an. Bei Verheirateten tragen Sie die Beträge für jeden Ehegatten getrennt ein. Wenn Sie oder Ihr Ehegatte Zinseinkünfte oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen, tragen Sie diese bitte hier ein. Viele Oberlandesgerichte erkennen pauschale berufsbedingte Aufwendungen in Höhe von 5% des Nettoeinkommens, maximal 150 €. Andere Oberlandesgerichte erkennen nur tatsächlich anfallende Aufwendungen an.
Hier können Sie auch Fahrtkosten zur Arbeitsstelle eintragen. Bei den meisten Oberlandesgerichten können Sie hier einen Betrag von 30 Cent für jeden gefahrenen Kilometer einsetzen, Einzelheiten ergeben sich aus den jeweiligen Leitlinien.
Die Rechtsprechung gesteht bei der Berechnung von Elternunterhalt dem nicht-selbstständigen Unterhaltspflichtigen (und seinem Ehegatten) zu, jeweils 5% seines jährlichen Bruttoeinkommens für die zusätzliche Altersvorsorge aufzuwenden. Wie die Altersvorsorge erfolgt, ist grundsätzlich jedem selbst überlassen, insofern kommen auch reine Sparanlagen in Betracht, aber eben auch Riesterverträge, Rentenversicherungen, Kapitallebensversicherungen, Tilgungsleistungen für eine Immobilie, etc. Wichtig: Abgezogen werden darf nur, was auch tatsächlich gezahlt wird.
Selbstständige dürfen bis zu 25% Ihres Bruttoeinkommens für die Altersvorsorge aufwenden.
Nicht-Selbstständige, deren Bruttoeinkommen höher als die Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung ist, dürfen von dem darüber hinausgehenden Einkommen weitere 20% für die zusätzliche Altersvorsorge ausgeben.
Hier können Sie die Zahlbeträge (Tabellenbetrag abzgl. Kindergeld) für unterhaltsberechtigte Kinder eintragen, die sich aus der Düsseldorfer Tabelle ergeben, erzielen die Kinder eigene Einkünfte, sind diese vorher abzuziehen. Bei Ehepaaren tragen Sie bitte bei jedem Ehegatten den hälftigen Betrag ein. Hier können Sie auch Aufwendungen für private Kranken- und Pflegeversicherungen, Berufsunfähigkeits- und Krankentagegeldversicherungen eintragen.
Verbindlichkeiten können in der Regel berücksichtigt werden, wenn sie vor Bekanntwerden der Unterhaltsverpflichtung eingegangen wurden.
Der Wohnvorteil beim Unterhalt für Eltern entspricht grundsätzlich dem Betrag, den Sie aufwenden müssten, um eine adäquate Mietwohnung anzumieten. Bei Alleinstehenden liegt er in der Regel nicht höher als 480 €, bei Verheirateten nicht höher als 860 € Tragen Sie hier bitte die Zins- und Tilgungsbelastungen für die selbstgenutzte Immobilie ein. Wenn die Warmmiete für eine angemietete Wohnung bei einem unverheirateten Unterhaltspflichtigen höher als 480 € und bei einem verheirateten Unterhaltspflichtigen höher als 860 € ist, tragen Sie hier bitte den entsprechenden Betrag ein. Wenn Sie mit der Maus über das Bild fahren, erscheint ein Infofenster. Das Infofenster verschwindet, wenn Sie mit der Maus woanders hinfahren. Wollen Sie den Inhalt in des Fensters in Ruhe lesen, klicken Sie auf das Bild, das Infofenster bleibt dann stehen; Sie können es dann durch einen Klick auf X wieder schließen.

Bitte beachten Sie: Der Rechner stellt die Rechtslage bis 2019 dar. Seither sind bei der Berechnung Zweck und Rechtsgedanken des Gesetzes zur Entlastung unterhaltspflichtiger Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigenentlastungsgesetz) vom 10.Dezember 2019 (BGBl I S. 2135) zu beachten.

Der Elternunterhaltsrechner dient nur Ihrer Information, er ersetzt keine anwaltliche Beratung! Beachten Sie bitte die Tooltips, die Sie aufrufen können, indem Sie mit der Maus über dieses Bild fahren. Wenn Sie weitere Fragen zu dem Elternunterhalt-Rechner haben, rufen Sie unsere Hotline Elternunterhalt an.

Unterhaltspflichtiger verheiratet? Nein Ja
Unterhaltspflichtigerggfs. Ehegatte
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andere Einkünfte/Monat
berufsbedingte Aufwendungen
zusätzliche Altersvorsorge
sonstige Aufwendungen
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Wohnvorteil
Zins- u. Tilgung
Bei Mietwohnung bitte ausfüllen
Warmmiete

 

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