|
| |
Endlich Schluss?
Wenn das Oberlandesgericht über die Berufung entschieden hat, stehen regelmäßig keine weiteren Rechtsmittel zur Verfügung. Nur in Ausnahmefällen kann noch Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.
Heißt das nun, dass Sie bis zum Tode des unterhaltsberechtigten Elternteils immer den ausgeurteilten Unterhalt zahlen müssen? Nein, denn wenn sich in Ihren persönlichen Verhältnissen oder in Ihren Einkommens- oder Vermögensverhältnissen etwas ändert, kann dies Auswirkungen auf den Elternunterhalt haben. Erkundigen Sie sich möglichst zügig bei einem Anwalt, ob und ggfls. welche Möglichkeiten bestehen.
|
|