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Elternunterhalt

Wenn Kinder für ihre Eltern zahlen sollen

Jetzt neu und aktuell: Ratgeber Elternunterhalt.
 
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Berufung gegen das Urteil?

Wenn das Urteil nicht so ausgefallen ist, wie Sie oder Ihr Anwalt es erwartet haben, besteht (mit seltenen Ausnahmen) die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Für die Berufung sind die Familiensenate bei den Oberlandesgerichten zuständig.

Vor einem Oberlandesgericht können Sie sich nicht mehr selbst vertreten, hier müssen Sie in jedem Fall einen Rechtsanwalt beauftragen. Schauen Sie, dass Sie einen mit dem Thema Elternunterhalt vertrauten Anwalt finden!


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