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Die Klage vor dem Gericht
Das Sozialamt muss dann bei dem zuständigen Gericht eine Klageschrift einreichen, die Ihnen durch das Gericht zugestellt wird. Sie erhalten dann Gelegenheit, auf diese Klage zu erwidern. Damit beauftragen Sie natürlich am Besten einen mit dem Thema Elternunterhalt vertrauten Rechtsanwalt. Da die Klage aber vor einem Amtsgericht verhandelt wird, müssen Sie sich nicht zwingend anwaltlich vertreten lassen.
Wenig später wird das Gericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumen, an dem Sie regelmäßig teilnehmen müssen.
In diesem Termin wird normalerweise der Rechtsstreit zwischen allen Beteiligten erörtert. Wenn dann alle tatsächlichen Umstände, die für die Entscheidung wichtig sind, geklärt sind, wird das Gericht wenige Wochen später ein Urteil verkünden. Zu diesem Termin brauchen Sie nicht zu erscheinen. Das Urteil wird Ihnen (oder Ihrem Anwalt) dann zugestellt.
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