Elternunterhalt

Wenn Kinder für ihre Eltern zahlen sollen



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Der weitere Weg

Wenn Sie sich mit den geforderten Unterhaltszahlungen nicht einverstanden erklären, muss das Sozialamt Sie vor dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht verklagen. Zuständig ist die Abteilung Familiengericht bei dem Amtsgericht, weil es in diesem Verfahren ursprünglich um Unterhaltsansprüche der Eltern gegen ihre Kinder geht.

 

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