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Die Zahlungsaufforderung
Irgendwann erhalten Sie seitens des Sozialamtes eine Aufforderung, rückständigen und laufenden Unterhalt für Ihren Vater oder Ihre Mutter zu zahlen.
Beachten und merken Sie sich bereits jetzt eins: Diese Zahlungsaufforderung kann das Sozialamt nicht durchsetzen, ohne dass entweder Sie sich damit einverstanden erklären oder ein Gericht darüber entschieden hat!
Lassen Sie spätestens jetzt einen mit dem Thema Elternunterhalt vertrauten Rechtsanwalt diese Zahlungsaufforderung überprüfen. Erst danach entscheiden Sie, wie Sie weiter vorgehen.
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