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Die Auskunftsaufforderung
Verbunden mit der Überleitungsanzeige erfolgt seitens der Sozialämter regelmäßig auch die Aufforderung, Auskunft über die Einkünfte und das Vermögen des Unterhaltspflichtigen zu erteilen. Beigefügt ist meistens auch ein Formblatt, welches vom Arbeitgeber auszufüllen ist. Außerdem wird auch der Ehegatte (Lebenspartner) des Unterhaltspflichtigen zur Auskunftserteilung aufgefordert. Dies ist rechtens.
Bevor Sie dem Sozialamt die Auskünfte erteilen, sollten Sie die Auskunft mit einem Rechtsanwalt besprechen. Bereits hier können wichtige Weichen für das weitere Verfahren gestellt werden.
Wenn Sie die Auskunft nicht oder nicht rechtzeitig erteilen, laufen Sie Gefahr, dass das Sozialamt diese Auskunftsverpflichtung vollstreckt. Dies kann das Sozialamt, ohne vorher ein gerichtliches Verfahren einleiten zu müssen.
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