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Die Überleitungsanzeige
Wenn Vater oder Mutter im Heim leben und die dort entstehenden Kosten nicht alleine decken können, wird regelmäßig Sozialhilfe beantragt.
Wenn ein solcher Antrag bei dem Sozialamt vorliegt, ermitteln die Sozialämter, ob eventuell Unterhaltspflichtige - insbesondere Ehegatten und Kinder - vorhanden sind. Konnte das Sozialamt Unterhaltspflichtige ermitteln, schickt es die sogenannte Überleitungsanzeige.
Die Überleitungsanzeige bewirkt, dass das Sozialamt die eigentlich zwischen dem unterhaltsberechtigten Elternteil und dem Unterhaltspflichtigen bestehenden Unterhaltsanspruch auf sich überleitet. Dadurch wird das Sozialamt in die Lage versetzt, die Unterhaltsansprüche selbst geltend zu machen.
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