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Elternunterhalt

Wenn Kinder für ihre Eltern zahlen sollen

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BGH - Entscheidung vom 15.10.2003 (XII ZR 122/00)

a) Zur Leistungsfähigkeit einer auf Zahlung von Elternunterhalt in Anspruch genommenen Ehefrau mit Einkünften unter dem Mindestselbstbehalt, wenn sie sich infolge eines erheblich höheren Einkommens ihres Ehemannes nur mit einem geringen Teil am Barbedarf der Familie beteiligen muss und ihr angemessener Unterhalt durch den Familienbedarf gedeckt ist.
b) Zur Verpflichtung eines - im Übrigen einkommenslosen - Ehegatten, das ihm zustehende Taschengeld für den Elternunterhalt einzusetzen.

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