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Elternunterhalt

Wenn Kinder für ihre Eltern zahlen sollen

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BGH - Entscheidung vom 07.05.2003 (XII ZR 229/00)

a) Ein gegenüber seinen Eltern Unterhaltspflichtiger kann von den Ehegatten seiner Geschwister nicht Auskunft über deren Einkommens- und Vermögensverhältnisse beanspruchen.
b) Zur Auskunftspflicht unter Geschwistern bei der Inanspruchnahme auf Zahlung von Elternunterhalt.

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