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OLG Zweibrücken - Entscheidung vom 23.11.2007 (2 UF 107/07)
Bei der Frage, inwieweit die Leistungsfähigkeit des gegenüber einem Elternteil unterhaltspflichtigen Kindes durch dessen Unterhaltspflicht gegenüber seiner Ehefrau gemindert wird, kann sich zwar die bei Eingehung der Ehe bereits bestehende oder latent vorhandene Unterhaltslast gegenüber dem Elternteil auf die Bemessung des Familienunterhalts des Ehegatten auswirken. Dies gilt aber nur insoweit, als eine Erhöhung des Mindestbedarfs des Ehegatten in Rede steht. Die Unterhaltslast gegenüber dem Elternteil rechtfertigt keine Herabsetzung dieses Mindestbedarfs
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