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Elternunterhalt

Wenn Kinder für ihre Eltern zahlen sollen

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BGH - Entscheidung vom 21.04.2004 (XII ZR 251/01)

Der Übergang des Unterhaltsanspruchs eines Elternteils auf den Träger der Sozialhilfe kann wegen unbilliger Härte ausgeschlossen sein, wenn der Elternteil wegen einer auf seine Kriegserlebnisse zurückzuführenden psychischen Erkrankung nicht in der Lage war, für das auf Elternunterhalt in Anspruch genommene Kind zu sorgen.

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