Elternunterhalt

Wenn Kinder für ihre Eltern zahlen sollen



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Geschwister - Wer muss wieviel bezahlen?

Sie haben noch Geschwister? Dann haften Sie gemeinsam mit ihnen für den Unterhalt der Eltern. Dabei haften Kinder als Teilschuldner im Verhältnis Ihrer Haftungsanteile für den Unterhaltsanspruch.

Voraussetzung ist natürlich erstmal, dass die Geschwister überhaupt leistungsfähig sind.

Beispiel:
Ihr bereinigtes Einkommen beläuft sich auf 1.800,- €, dass Ihrer Schwester aber nur auf 900,- €. Der Selbstbehalt beläuft sich für beide auf 1.400,- €, so dass Sie in Höhe von 200,- € (50% von 400,- €) leistungsfähig sind, Ihre Schwester aber nicht. Ist der ungedeckte Bedarf des Elternteils höher als 200,- €, haften Sie alleine für den Elternunterhalt.

Beispiel:
Ihr bereinigtes Einkommen beläuft sich auf 1.800,- €, das Ihrer Schwester auf 900,- € und das bereinigte Einkommen Ihres Bruders auf 2.000,- €. Dann beläuft sich Ihr Haftungsanteil immer noch auf 200,- €, der Haftungsanteil Ihres Bruders beträgt 300,- € (50% von 600,- €), der Haftungsanteil Ihrer Schwester auf 0,- €.

Ist der ungedeckte Bedarf des bedürftigen Elternteils höher als 500,- €, zahlen Sie 200,- €, Ihr Bruder zahlt 300,- €. Liegt der ungedeckte Bedarf aber nur bei 400,- €, ergibt sich folgende Berechnung:

Ihr Haftungsanteil: 200
Haftungsanteil Bruder: 300
Haftungsanteile gesamt: 500
Bedarf: 400,- €

Ihre Zahlungsverpflichtung: 400,- € x 200 / 500 = 160,- €


Mehr Informationen finden Sie hier: Ratgeber Elternunterhalt

 

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