Elternunterhalt

Wenn Kinder für ihre Eltern zahlen sollen



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Verwirkung - Ist der Anspruch vielleicht untergegangen?

Die Juristen sprechen von Verwirkung, wenn ein Anspruch zwar grundsätzlich besteht, aber aus besonderen Gründen nicht mehr geltend gemacht werden darf.

Zum Beispiel weil der Elternteil seiner eigenen Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind nicht nachgekommen ist.

Oder weil das Sozialamt sich zuviel Zeit mit der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs gelassen hat.

Weitere Informationen

Verwirkung wegen Zeitablauf

Mehr Informationen finden Sie hier: Ratgeber Elternunterhalt

 

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