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Bedürftigkeit - Können die Eltern ihren Bedarf selber decken?
Eigene Einkünfte des Elternteils - Rente, Pension, Zinsen, Leistungen der Pflegeversicherung, Leistungen der Grundsicherung etc. - mindern den Bedarf.
Berücksichtigt wird auch das Vermögen des Berechtigten. Einen Teil seines Vermögens darf der Berechtigte behalten: sein Schonvermögen. Dies entspricht einem Betrag von circa 2.300,- € bis 2.500,- €. Höhere Beträge muss der Berechtigte verbrauchen, erst danach müssen die Kinder Elternunterhalt bezahlen.
Beispiel: Beläuft sich der Bedarf der im Heim untergebrachten Mutter, die in Pflegestufe III eingestuft ist, auf monatlich 3.200,- €, und hat die Mutter eine Rente von 1.000 € und erhält aus der Pflegeversicherung 1.432 €, so bleibt ein Bedarf in Höhe von 768,- € ungedeckt, für den die Angehörigen ggfs. einstehen müssen.
Mehr Informationen finden Sie hier: Ratgeber Elternunterhalt
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