| | Unterhaltsverhältnis - Wer schuldet wem Unterhalt?
An dieser Stelle wird geprüft, wer überhaupt zu Unterhaltszahlungen verpflichtet ist. Das sind beim Elternunterhalt insbesondere noch lebende - verheiratete und möglicherweise auch geschiedene - Ehegatten und natürlich die Kinder des Unterhaltsberechtigten.
Wichtig ist, dass zuerst die unterhaltspflichtigen Ehegatten für den Unterhalt des bedürftigen Elternteils haften. Nur wenn der Unterhaltsanspruch gegen den Ehegatten den Unterhaltsbedarf des Unterhaltsberechtigten nicht deckt, sind die Kinder des bedürftigen Ehegatten in Anspruch zu nehmen.
Mehr Informationen finden Sie hier: Ratgeber Elternunterhalt
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