Thema: Muß die Schwester sich am Elternunterhalt beteiligen?
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Wollip 09.11.2010, 18:27 Uhr Ein Pflegebedürtiger Vater hat 2 Kinder. Einen Sohn mit eigenem Einkommen.
Die Tochter hat kein eigenes Einkommen. Sie ist verheiratet und Hausfrau,
es besteht ein gemeinsames Konto mit Ihrem Ehepartner und Einkünfte in Höhe von 400€ aus einer gemeinsamen Einliegerwohnung. Meine Frage, werden alle Einkünfte bei der Tochter aus dem Eheverhältnis zur Berechnung herangezogen, oder nur die Mieteinahmen? Ich bedanke mich im voraus für die Beantwortung meiner Frage.
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