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Thema: Elternunterhalt rückwirkend bezahlen??
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Calimero 03.10.2010, 14:23 Uhr Hallo zusammen,
wollte mal in diesen Forum nachfragen, ob mir jemand bei meinen Problem weiterhelfen kann?
Und zwar liegt folgendes vor: 2 Monate nach meinen 18. Geburtstag wurde ich vom Landschaftsverband Westfalen Lippe angeschrieben. Mir wurde mitgeteilt ich wäre meiner Mutter zu Unterhalt verpflichtet, da sie pflegebedürftig ist.
Zur damaligen Zeit war ich jedoch Schüler und hatte selbst noch kein Einkommen, konnte also somit nicht für meiner Mutter aufkommen. Im damaligen Schreiben wurde mir mitgeteilt, dass "diese Mitteilung bewirkt, dass von Ihnen vom Tage der Zustellung dieses Schreibens an die Zahlung eines Unterhaltsbeitrages gefordert werden kann, sofern Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dies zulassen".
Nun bin ich 20 Jahre alt und erhalte prompt, 2 Tage, bevor ich meine Schullaufbahn abgeschlossen habe, ein erneutes Schreiben der LWL. Hierin wurde lediglich mitgeteilt, dass meine Unterhaltsfähigkeit erneut zu überprüfen sei und auf das damalige Schreiben hingewiesen.
Da ich bald meinen Zivildienst beginne und danach studiere, werde ich in den nächsten Jahren keine Unterhaltsansprüche, an den LWL, zahlen können.
Muss ich nun, nach meinen Studium, rückwirkend alle Unterhaltsansprüche, seit der Zustellung des ersten Schreibens der LWL, bei vorliegen der persönlichen und wirtschaftlichen Vorraussetzungen zurückzahlen?
Seit Geburt an, lebe ich bei meinen Vater und hatte nie, nennenswerten, Kontakt zu meiner Mutter.
Mit freundlichen Grüßen
Calimero
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