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Thema: Inanspruchnahme des Schwiegerkindes
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Beatle 28.09.2010, 14:18 Uhr ´Zu diesem Thema habe ich folgende Fragen:
1.) Wenn das Vermögen des Schwiegerkindes deutlich höher ist als das des Unterhaltspflichtigen, könnte die Sozialbehörde nicht auf die Idee kommen, doch teilweise auf das höhere Vermögen zuzugreifen, mit der evtl. Begründung, dass im Rahmen der Zugewinngemeinschaft der unterhaltspflichtige Ehegatte von dem ja auch während der Ehezeit angewachsenen Vermögen einen Teil beanspruchen könnte? (Ich will ja keine schlafenden Hunde wecken, aber es wird ja inzwischen überall dort zugelangt, wo fleißige und sparsame Menschen Geld für das Alter zurückgelegt haben.)
2.) Muss das Schwiegerkind sein gesamtes Vermögen auflisten, oder reicht eine Aufstellung der daraus sich ergebenden Einkünfte?
Vielen Dank für Ihren Rat.
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