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Thema: Rückford. von Sozialhilfe für Überzahlung des Sozialamtes
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romantiker 15.09.2010, 18:47 Uhr Ein Ehepaar, beide über 80 Jahre alt, wohnhaft in einem Altenheim.
Der Ehemann ist Mitte August 2009 verstorben, er hatte eine Rente und Pflegestufe, die die Heimkosten abdeckte.
Die Ehefrau hatte eine geringe Rente, deshalb zahlte das Sozialamt die Grundsicherung und Sozialhilfe an das Altenheim.
Jetzt ist das Sozialamt der Meinung, das ca. die Hälfte der Aug.Rente des Ehemannes als Einkommen der Witwe angerechnet werden müsse.... und somit eine
Überzahlung der Sozialhilfe entstanden wäre, die der Sohn dem Sozialamt erstatten müsse.
Das Altenheim hat dem Sohn die Hälfte des Pflegesatzes für den August 2009
auf sein Konto erstattet.
Dieses Geld wurde allerdings für die Bestattungskosten ausgegeben, da eine bestehende Sterbeversicherung des Vaters nicht für die Kosten ausreichte.
Ich bin allerdings der Meinung, da der Vater als Selbstzahler im Altenheim geführt wurde, dass er alleinigen Anspruch auf seine August-Rente hatte und die
Anrechnung als Einkommen für die Witwe nicht rechtens ist.
Würde mich über Antworten sehr freuen und sage im Voraus vielen Dank.
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