Thema: Unterhaltsverpflichtung für geschiedene Eltern
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Valentin_Mikula 23.08.2010, 09:18 Uhr Hallo,
folgender Sachverhalt:
Mein Vater hat vor mehr als 25 Jahren die Familie wegen einer anderen Frau verlassen, diese geheiratet und wieder Kinder bekommen.
Ich habe seither, also seit ca.20 Jahren keinen Kontakt mehr zu meinem Vater.
Ich habe aus gleicher Ehe noch einen Bruder.
Davor gab es wohl auch noch ein oder mehrere uneheliche Kinder.
Wer von den Kindern wird nun im Pflegefall für den Elternunterhalt herangezogen?
Und in welchem Maße?
Besten Dank und Gruß
Joschka 23.08.2010, 13:58 Uhr Hallo,
alle von dem Vater abstammenden Kinder sind grundsätzlich verpflichtet, Elternunterhalt zu leisten. Ob und in welcher Höhe jedes einzelne Kind für den Unterhalt aufkommen muss, hängt von der jeweiligen Leistungsfähigkeit des Kindes (auch im Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der anderen Kinder) ab.
Einige Hinweise dazu finden Sie im Menü Berechnung, weiterführende Hinweise in dem Ratgeber, den wir zum Download anbieten.
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