|
| |
Thema: Unterhaltsverpflichtung mehrerer Kinder, wobei eines keine Auskunft erteilt
Um zu diesem Thema einen Beitrag zu verfassen, müssen Sie angemeldet sein. Jetzt anmelden
IJansen 16.08.2010, 11:43 Uhr Wie ist zu verfahren, wenn eines von drei unterhaltspflichtigen Kindern die Auskunft zwecks Unterhaltsermittlung verweigert, ein weiteres Kind nicht zahlungsfähig ist und das 3. Kind in der Lage wäre Unterhalt zu zahlen, und zwar in der Höhe der gesamten Aufwendungen für die Eltern.
Wird dann nur das eine zahlungsfähige Kind aufgefordert in der vollen Höhe der Sozialhilfeaufwendungen zu zahlen, oder nur zu einem Drittel Anteil ?
Was passiert mit dem Kind, welches überhaupt nicht reagiert ?
Joschka 20.08.2010, 11:18 Uhr Die Kinder haften entsprechen ihrer Leistungsfähigkeit für den Unterhalt. Wenn ein Kind die Auskunft verweigert, muss das Sozialamt den Auskunftsanspruch geltend machen.
Das Kind, was theoretisch alles zahlen könnte, kann abwarten, bis ihm nachgewiesen wird, dass die anderen Kinder nicht leistungsfähig sind.
Um zu diesem Thema einen Beitrag zu verfassen, müssen Sie angemeldet sein. Jetzt anmelden
|
|