Thema: Berücksichtigungsfähige Belastungen
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Hawevoss 11.08.2010, 17:08 Uhr 1. Kann die KfZ Versicherung abgesetzt werden?
2. Kann eine monatl. Rücklage gebildet werden
für den Neukauf eines PKW ?
3. Könne regelmäßige Fahrtkosten in Anrechnung gebracht
werden zur Verlobten in einer anderen Stadt?
Wer kann mir dazu Informationen geben?
Joschka 11.08.2010, 18:37 Uhr zu 1. Die Kfz-Versicherung kann in der Regel nicht abgesetzt werden - es können aber berufsbedingte Fahrtkosten abgesetzt werden.
zu 2. Der BGH und das OLG München haben bereits einmal eine Rücklage für die Neuanschaffung eines PKW´s gebilligt.
zu 3: ich glaube nicht, dass diese Kosten einkommensmindernd geltend gemacht werden können.
Hawevoss 13.08.2010, 14:50 Uhr Danke Joschka für die Informationen.
Gruß
Hawevoss
gatowski 03.09.2010, 10:44 Uhr wieder zu 2.
verstehe ich richtig, dass monatliche Rücklagen für den Neukauf des PKWs monatliche Nettoeinkünfte mindern? Könnten Sie bitte Urteilsnummer nennen?
Danke.
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