Thema: Kinderbetreuungskosten berücksichtigen?
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KarlaHirsch 22.06.2010, 08:16 Uhr Ich habe die Aufforderung zur Zahlung von Unterhalt für meine Mutter bekommen. In der Berechnung wurden aber weder irgendwelche Versicherungen noch die Kinderbetreuungskosten für mein schulpflichtiges Kind (10Jahre) (ich bin alleinerziehend) berücksichtigt. Ist das korrekt?
Joschka 01.08.2010, 12:24 Uhr Ich denke nicht! Die Kinderbetreuungskosten sind wohl erforderlich, um überhaupt Einkünfte erzielen zu können - dementsprechend müssen sie auch vom Einkommen abgezogen werden.
Zitat aus den Leitlinien zur Düsseldorfer Tabelle: "Kinderbetreuungskosten sind abzuziehen, soweit die Betreuung durch Dritte infolge der Berufstätigkeit erforderlich ist. Gegebenenfalls kann dem betreuenden Elternteil ein Teil seines Einkommens mit Rücksicht auf die Kindesbetreuung anrechnungsfrei belassen werden."
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