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Thema: Heimfahrtkosten bei doppeler Haushaltsführung
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Sabluak 26.01.2012, 22:26 Uhr Hallo,
aus beruflichen Gründen werden mein Mann und ich in den nächsten Monaten einen doppelten Haushalt führen müssen.
Dabei verbleibt mein Mann in unserer Hauptwohung in Berlin (sein Arbeitsplatz ist in Berlin), wohin ich eine kleine Zweitwohnung an meinem neuen Arbeitsort Wien (A) anmieten werde (Arbeitsvertrag wird befristet bis Herbst).
Die zusätzlichen Mietkosten, sofern sie 800€ insgesamt übersteigen, werde ich bei der Unterhaltsberechnung anrechnen lassen, jedoch plagt mich eine weitere Frage:
Wie sieht es mit Kosten für Heimfahrten aus? Wie viele Fahrten stehen mir zu? Jedes Wochenende? In welcher Höhe kann ich Heimfahrtkosten anrechnen lassen um mein Einkommen nach unten zu bereinigen? Wie gesagt, Pendelstrecke ist Berlin - Wien.
Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus.
Sab
Heide 26.01.2012, 22:48 Uhr Hallo Sabluak,
wer ist denn der Elternunterhaltspflichtige?
Liebe Grüße
Heide
Sabluak 26.01.2012, 23:06 Uhr Ich bin unterhaltspflichtig für meinen Vater. Bis jetzt war ich aber nicht leistuungsfähig.
VG
Sab
Heide 27.01.2012, 09:56 Uhr Hallo Sabluak,
die Mietkosten in Wien entstehen doch durch den Arbeitseinsatz in Wien. Das sind berufsbedingte Mehraufwendungen. Was die Fahrkosten betrifft, ist mindesten eine Heimfahrt hin und zurück abzugsfähig. Auch die anderen Wochenendfahrten sind berufsbedingte Aufwendungen.
Die Frage ist, inwieweit die Heimfahrten noch wirtschaftlich sind.
Mit welchem Verkehrsmittel wird die Heimfahrt angetreten?
Flugzeug, Bahn oder Auto?
Werden vom Arbeitgeber Reisekosten übernommen? Zum Beispiel eine Heimfahrt. Im Monat, alle 6 Wochen oder einmal im Quartat.
Liebe Grüße
Heide
Sabluak 27.01.2012, 12:19 Uhr Wenn meine zusätzlichen Mietkosten in Wien (ca 400€) berufsbedingte Mehraufwendungen sind, soll das dann heißen, ich könne nur max. 150€ anrechnen lassen (Angabe beim Elternunterhalt Rechner)? Aber das kann ja nicht sein. Habe ich doch weitaus höhere Mietkosten. Und die Doppelte Haushaltsführung ist begründet, da meine Stelle vorerst auf 7 Monate befristet ist und mein Ehemann in D seinen festen Arbeitsplatz weiter ausucht.
Die Heimfahrten sind am schnellsten und auch im Durchschnitt am günstigsten mit dem Flugzeug durchzuführen (Bahn Normalpreis 290€, 9h; Flug zwischen 130 -180€, 1h)
Wissen Sie zufällig, inwiefern mi in Österreich ein höherer Selbstbehalt angerechnet wird (Auslandsausgleich)?
Liebe Grüße
Sab
Heide 27.01.2012, 15:41 Uhr Sabluak,
wie kommst du auf die 150 €?
Sabluak 27.01.2012, 17:50 Uhr Hallo,
na ich dachte, 5% des Nettoeinkommens, max. 150€. Das trifft hier also nicht zu?
Vielen Dank
Heide 27.01.2012, 23:43 Uhr Hallo Sabluak,
da die Unterhaltspflichtige und der Ehegatte in Berlin wohnen, nehme ich die Leitlinie des Kammergericht Berlin zu Rate.
Zitat:
10.2 Berufsbedingte Aufwendungen
Berufsbedingte Kosten (Werbungskosten) sind abzusetzen.
10.2.1 Pauschale/Konkrete Aufwendungen
Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit sind berufsbedingte Aufwendungen vom Einkommen abzuziehen, wobei ohne Nachweis eine Pauschale von 5 % – mindestens 50 EUR, bei geringfügiger Teilzeitarbeit auch weniger, und höchstens 150 EUR monatlich – des Nettoeinkommens geschätzt werden kann.
Übersteigen die berufsbedingten Aufwendungen diese Pauschale, so sind sie im Einzelnen darzulegen. Bei beschränkter Leistungsfähigkeit kann im Einzelfall mit konkreten Kosten gerechnet werden.
10.2.2 Fahrtkosten
Bei Unzumutbarkeit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel können notwendige Kosten der berufsbedingten Nutzung eines Kraftfahrzeuges nach den Sätzen des § 5 Abs. 2 Nr. 2 JEVG angesetzt werden. Damit sind i.d.R. Anschaffungskosten erfasst. Bei langen Fahrtstrecken (ab ca. 30 km einfach) kann nach unten abgewichen werden. Zitat Ende
Die Unterhaltspflichtige kann also die berufbedingten Mehraufwendungen darlegen und beweisen.
Nach den o.g. Angaben kostet ein Flug zwischen 130 und 180 €. Mittelwert: 155 € einfacher Flug.
Hin und zurück: 8 Flüge x 155 € = 1240 €
plus Verkehrsmittel in Wien 110 € (geschätzt)
Wohnkosten: 400 €
berufsbedingte Aufwendungen: 1750 €
Nettoeinkommen: 3000 €
abzügl.: 1750 €
verbleibendes Einkommen: 1250 €
Selbstbehalt: 1500 €
Somit nicht Leistungsfähig.
Das ist aber abhängig, was der Ehegatte für ein Einkommen hat.
Liebe Grüße
Heide
Sabluak 29.01.2012, 17:10 Uhr Liebe Heide,
vielen Dank für das ausführliche Rechenbeispiel :)
Es hat mir sehr geholfen
LG
Sabluak
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