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Thema: Was wird bei der Unterhaltspflicht mit einbezogen?
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Janina 26.01.2012, 11:09 Uhr Bei dem Rechner für Elternunterhalt wird lediglich die Warmmiete, Krankenversicherungen, Krankentagegeld, Pflegeversicherungen als Beispiel angegeben. Was ist mit anderen Versicherungen wie Hausrat, Haftpflicht, KFZ Haftpflicht, KFZ Steuer, evt. laufende Kredite, Risikoversicherungen etc. Dies muss doch in der Berechnung ebenfalls Berücksichtigung finden? Wo kann man dies bei der Rechnerfunktion einsetzen?
Janina
Heide 26.01.2012, 12:18 Uhr Hallo Janina,
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Bei dem Rechner für Elternunterhalt wird lediglich die Warmmiete, Krankenversicherungen, Krankentagegeld, Pflegeversicherungen als Beispiel angegeben. Was ist mit anderen Versicherungen wie Hausrat, Haftpflicht, KFZ Haftpflicht, KFZ Steuer, evt. laufende Kredite, Risikoversicherungen etc. Dies muss doch in der Berechnung ebenfalls Berücksichtigung finden? Wo kann man dies bei der Rechnerfunktion einsetzen?
Nach einem BGH-Urteil sind die Hausratvers. und Private Haftpflichtvers. aus dem Selbstbehalt zu tragen. Die Selbstbehaltsätze sind heute für den Unterhaltspflichtigen 1500 € und für dessen Ehegaten 1200 €.
Kfz-Steuer, Kfz-Vers. ist abhängig davon, inwieweit das Fahrzeug beruflich genutzt wird.
Liebe Grüße
Heide
Janina 26.01.2012, 12:52 Uhr Rückfrage auf Heides Mail Hallo Heide,
wie sieht es denn mit Krediten aus. Wenn man zum Beispiel monatlich 500 Euro zahlen muss. Das muss doch auch mit einbezogen werden und quasi vorabin Abzug gebracht werden, oder nicht?
Viele Grüße
Janina
Heide 26.01.2012, 17:50 Uhr Janina,
was für Kredite sind das?
Liebe Grüße
Heide
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