Thema: Auskunftspflicht für Lebenspartner?
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finja 11.05.2010, 17:02 Uhr Hallo zusammen,
ich wurde aufgefordert, meine wirtschaftlichen Verhältnisse zwecks Prüfung der Unterhaltspflicht für meine Vater offenzulegen. Ab wann muss der Partner dies ebenfalls tun? Mein Partner und ich sind noch nicht verheiratet, wohnen aber zusammen. Ist er dadurch außen vor oder kann das Sozialamt von mir verlangen, dass mein Partner seine wirtschaftlichen Verhältnisse ebenfalls offen legt?
Für eine Rückmeldung wäre ich super dankbar!
Herzliche Grüße
finja
Regina 15.05.2010, 14:13 Uhr Hallo Finja,
bin in der gleichen Situation. Ich habe ebenfalls eine Aufforderung vom Sozialamt erhalten, Auskunft zu erteilen. Da mein Einkommen allerdings
unter dem Selbstbehalt liegt und darüber hinaus eine Verwirkung vorliegt,
habe ich zunächst gegen die Auskunftserteilung Widerspruch erhoben. Soll erst einmal das Sozialamt weiter tätig werden.
Kopf hoch, es gibt viele Wege.
Gruß Regina
Skywalker73 08.07.2010, 09:36 Uhr Der Lebenspartner/in Hallo Forengemeinde,
auch ich habe für meine Mutter solch einen Bescheid bekommen und soll nun meine Vermögensverhältnisse darlegen. Nun wohne ich mit meiner Partnerin zusammen und mir stellt sich die Frage ob auch sie ihre Verhältnisse darlegen muss bzw ob ich sie überhaupt angeben muss. Anmerkung dazu, der Mietvertrag läuft auf uns beide.
Schade das es ihr keine Antworten gibt.
MfG
Skywalker73
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