Thema: Sonstige Aufwendungen
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happy-spaceman 21.01.2012, 23:21 Uhr Wenn man das Schreiben zum Übergang eines Unterhaltsansprucheszahlt erhalten hat und im Nachhinein eine Zusatzkrankenversicherung abschließt. Kann man diese auch geltend machen oder muss man diese vor Zugang des Schreibens abgeschlossen haben?
Heide 22.01.2012, 17:24 Uhr Hallo happy-spaceman,
Das wird nicht funktionieren.
Nach erhalt der sogenannten RWA (Rechtswahrungsanzeige)können wie zum Beispiel eine Zusatzkrankenvers. nicht berücksichtigt werden. Es werden nur Verpflichtungen berücksichtigt, die vor der RWA eingegangen worden sind.
Liebe Grüße
Heide
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