Thema: Schonvermögen immer eine Einzelfallentscheidung
Um zu diesem Thema einen Beitrag zu verfassen, müssen Sie angemeldet sein. Jetzt anmelden
happy-spaceman 18.01.2012, 23:25 Uhr Bei Berechnung des Schonvermögens kann die bis 100.000 Euro gehen. Wenn ich meine Daten eingebe, dann kommt viel weniger heraus. Kann man grundsätzlich dem Rechner trauen oder sind weitere Faktoren miteinzubeziehen? Interessiere mich für einen vereinfachten Rechenweg. Mein Anwalt sagt, dass die Berechnung immer von Person zu Person abhängt. Man kann nicht pauschal sagen, wie hoch das Schonvermögen ist. Wie kann es zu einer großen Diskripanz zwischen Rechner und Aussage des Anwaltes kommen (50000 bzw. 100000€ Unterschied?)
Joschau 21.01.2012, 13:46 Uhr Bei der Berechnung des Schonvermögens gibt es einerseits allgemein anerkannte Mindestbeträge, nämlich 25.000 € für Unterhaltspflichtige mit selbstgenutztem Immobilienvermögen und 75.000 € für Unterhaltspflichtige ohne selbstgenutztes Immobilienvermögen.
Allerdings hat der BGH entschieden, dass auch ein höheres Vermögen Schonvermögen sein kann. Dabei richtet sich die Höhe des individuellen Schonvermögens nach den eigenen Einkünften. Dies berechnet der auf dieser Seite befindliche Rechner.
Es gilt für die Festlegung des Schonvermögens immer der höhere Betrag.
happy-spaceman 21.01.2012, 22:01 Uhr Hallo Joschau,
hat also jeder, der keine Immobilie besitzt, einen Mindestfreibetrag von 75000 Euro oder kann dieser auch geringer ausfallen?
Joschau 22.01.2012, 13:58 Uhr Es gibt keine gesetzliche Regelung, die den Betrag von 75.000 € festschreibt - aber "unverbindliche" Richtlinien, an die die Sozialämter sich allgemein halten.
Um zu diesem Thema einen Beitrag zu verfassen, müssen Sie angemeldet sein. Jetzt anmelden
|