Thema: Ledig die Erklärung zur Unterhaltspflicht ausgefüllt und später geheiratet
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happy-spaceman 18.01.2012, 23:11 Uhr Wenn man den Bogen zur Unterhaltspflicht ledig ausgefüllt hat und zum späteren Zeitpunkt heiratet... können im Nachhinein Forderungen bezgl. Schwiegerkind rückwirkend geltend gemacht werden?
Joschau 21.01.2012, 13:49 Uhr Aller Wahrscheinlichkeit nach: Ja.
Die Unterhaltspflicht richtet sich immer nach der tatsächlichen Leistungsfähigkeit, steigt die durch die Eheschließung, kann wohl ab Eheschließung ein höherer Unterhaltsbeitrag verlangt werden.
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