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Thema: Unterhalt für Vater, den ich nicht kenne
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LittleFu 18.01.2012, 15:52 Uhr Hallo
Habe vor ca. 2 Wochen ein Schreiben bekommen, indem ich aufgefordert
werde mein Einkommen/Ausgaben darzulegen für eventl. Unterhaltszahlung
für das Pflegeheim meines Erzeugers.
Bis ich das Schreiben in der Hand hielt, wusste ich nichtmal den Vornamen
meines Erzeugers.
Meine Mutter verließ ihn mitten in der Nacht als ich ca. 2 Jahre alt war.
Seitdem (ca. 35 Jahre) habe ich nie etwas von ihm gehört. Auch kein Unterhalt
bekommen.
Ich bin mit meinem Stiefvater aufgewachen. Er ist für mich der eigentliche Papa.
Würde eine Adoption meines Stiefvaters etwas daran ändern?
Ich werde mit Sicherheit gegen eine Zahlung Klagen, aber habe schon gehört
das interessiert die Gerichte nicht, ob Vater nun Vater war oder nicht.
Joschau 21.01.2012, 13:50 Uhr Diese Frage sollte individuell mit anwaltlicher Hilfe geklärt werden. Lassen Sie sich bitte beraten!
Heide 22.01.2012, 17:13 Uhr Hallo LittleFu,
anbei einige Urteile, was Deine Belange betrifft:
LSG NRW Az: L 12 SO 61/09 vom 01.09.2010
Nach diesem Urteil müssen keine Auskünfte über die wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht werden.
OLG Celle Az: 15 UF 272/09 vom 26.05.2010
Der Anspruch auf Elternunterhalt kann zu kürzen sein (hier um 25 %), wenn zwischen dem unterhaltspflichtigen Kind und dem Elternteil, dessen Unterhaltsanspruch auf den Sozialleistungsträger übergegangen ist, über einen sehr langen Zeitraum (hier 30 Jahre) keinerlei Kontakt bestanden hat.
Liebe Grüße
Heide
Heide 22.01.2012, 17:16 Uhr manchmal sind die Finger einfach zu schnell.
Die Urteile kannst du finden unter http://dejure.org/
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