Thema: Elternunterhalt für Rentner
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Blue1904 07.01.2012, 20:15 Uhr Mein Vater ist Rentner und meine Mutter ist vor kurzem verstorben. Da die Rentenhöhe lediglich 600€ beträgt, hat mein Vater Anspruch auf Sozialhilfe (Grundsicherung im Alter). Ich bin bereits in sofern informiert, dass ich in Bezug auf meinen Lohn kein Elternunterhalt zahlen muss (erst ab 100.000€ jährlich, s. § 43 Abs. 2 SGB XII). Aber wie sieht es in Bezug auf mein Vermögen aus? Darf da das Amt ran...? Und wenn ja: ab welcher Höhe? Gibt es hierzu auch eine feste Regelung im SGB? Und wenn ja, in welchem § finde ich hierzu die Antwort...?
Im Voraus besten Dank!
Joschau 21.01.2012, 13:57 Uhr Die Grundsicherung wird unabhängig vom Vermögen des möglicherwiese unterhaltspflichtigen Kindes gewährt.
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