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Thema: Höhe Schonvermögen bei selbstgenutzter Immobilie
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Diana 06.01.2012, 15:52 Uhr Hallo,
wir besitzen eine selbstgenutzte Immobilie, die mit Schulden belastet ist.
Werden die Höhe der Schulden nun von dem Vermögen (z.B. aktueller Stand LV) abgezogen und dann bleibt noch ein Schonvermögen von 25000€ übrig, was man besitzen darf?
Ist der Online-Rechner auch anzuwenden bei Besitz einer selbstgenutzten Immobilie?
Oder ist dieser nur für Nicht-Immobilienbesitzer?
Vielen Dank vorab.
Viele Grüße
Diana
Joschau 21.01.2012, 13:56 Uhr Wenn man eine Immobilie bewohnt, die noch belastet ist, wird die Höhe des Kredites von dem Wert der Immobilie (und nicht von anderen Aktiva wie Lebensversicherung etc.) in Abzug gebracht. Bleibt dann ein Wert über, ist fraglich, ob dieser Wert auf das Schonvermögen anzurechnen ist oder nicht. Darüber gibt es unterschiedliche Auffassungen, wir führen gerade vor dem OLG Düsseldorf einen Rechtsstreit für einen Mandanten, in dem es genau auf diese Frage ankommt. Sobald hier eine Entscheidung vorliegt, werden wir darüber berichten.
happy-spaceman 21.01.2012, 22:54 Uhr interessiert mich auch... wie ist das mit folgendem Beispiel:
Man kauft eine Immobilie für 120000€ und zieht dort ein. Man nimmt einen Kredit für die Immobilie von 90000€ auf. Bleibt eine Restschuld von 90000€.
Vermögen/Barschaft 10.000€ noch vorhanden.
Jetzt erbt man eine Stück Land, das 50000€ wert ist.
Das berechnete Schonvermögen liegt (ohne selbstbewohnte Immobilie) bei ca. 60000€.
Kann ich das Stück Land behalten und verkaufen um damit die restlichen Schulden tilgen oder wird das Land angerechnet und ich muss einen Teil des Erlöses des Landes an das Sozialamt bezahlen?
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