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Thema: Unterhaltspflicht für Eltern ab 100.000 € Jahreseinkommen /Ehepaar ?
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Imperia 31.12.2011, 12:01 Uhr Stimmt diese Aussage?
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"Es ist gesetzlich festgeschrieben das diese Unterhaltspflicht erst eintritt, wenn das Jahres-Einkommen über 100.000,- € (Einhundertundtausend) Euro liegt.
Das entspricht ganz grob gerechnet weit über 8000,- € im Monat.
Ein weiterer wichtiger Aspekt dabei:
Eine Überprüfung bei Unterhaltspflichtigen ist nur rechtmäßig wenn BEGRÜNDETE Zweifel daran bestehen das sie mehr als 100.000 € im Jahr haben.
Der Sozialleistungsträger darf also nicht pauschal einen Einkommensnachweis verlangen. Sondern er muß Gründe geltend machen können, die ihn veranlassen davon aus zu gehen, das der ggf. Unterhaltspflichtige mehr als 100.000,-- € pro Jahr hat.
Von daher können betroffene Unterhaltspflichtige z. B. lapidar antworten:
"Auf Grund meiner beruflichen Tätigkeit, als ....., sollte ihnen bekannt sein, das in meiner Branche das Einkommen unter der gesetzlich festgelegten Grenze von 100.000,- € pro Jahr liegt".
Und dann muss der Sozialleistungsträger nachweisen / begründen woran er seine Zweifel fest macht. Erst dann hat er Anspruch auf entsprechende Nachweise des ggf Unterhaltspflichtigen."
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