Thema: Elternunterhalt in jedem Fall?
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Radialis01 05.03.2010, 09:58 Uhr Hallo,
weiß hier denn jemand, ob diese Elternunterhaltleistungen auch gezahlt werden müssen, wenn das Elternteil sich in keinster Art und Weise, sei es psychisch(z.B.Gratulationen zum Geburtstag), finanziell(z.B.Unterhalt) o. materiell(Geschenke) am Leben des Kindes beteiligt hat?
Nein im Gegenteil, der Nachwuchs aufgrund von krimminellen Machenschaften des besagten Elternteils sogar in Schwierigkeiten gekommen ist?
Gruß Radialis01.
Joschka 05.03.2010, 10:23 Uhr Hallo Radialis,
ich denke, dass das ein Fall der Verwirkung sein könnte. Wenn der jetzt bedürftige Elternteil dem Kind keinen Unterhalt geleistet hat, kann das ein Grund sein, dass der Elternunterhalt als verwirkt angesehen wird.
In jedem Fall einen Anwalt fragen, bevor orgendwelche Zahlungen aufgenommen werden.
Grüße
Joschka
mementomori 06.03.2010, 09:25 Uhr auch gleicher fall? Mich betrifft das gerade ebenfalls... Vater der nie Unterhaltszahlungen leistete und zu demnie emotionale Bindungen bestanden und nur Schlatjareskontakte bekam nun ein Schreiben das seine Kinder unterhaltspflichtig wären... da rief er dann ntürlich sofort an...
Wie funktioniert das mit dem Verwirken, was genau könen meiner Geschwister oder ich tun um eine solche Zahlung zu verhinern?
Joschka 08.03.2010, 20:34 Uhr Am besten gegenüber dem Sozialhilfeträger die Gründe mitteilen - sinnvoll wäre es, sich vorher anwaltlich beraten zu lassen!
Gundi 14.04.2010, 18:47 Uhr Schutz der Kinder Kann ich meine beiden Kinder (20 und 22 Jahre) schon jetzt vor einer eventuell anstehenden Unterhaltszahlung an ihren noch nie unterhaltszahlenden Vater schützen? Er wird in jedem Fall die Grundsicherung erhalten müssen, da er kaum in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Julia
Gundi 14.04.2010, 19:00 Uhr Schlau gemacht Verwirkung des Unterhaltsanspruches nach § 1611 BGB.Der Text ist eigentlich eindeutig.
Und die Rechtssprechung bejahte eine Verwirkung, wenn der Elternteil sich um das Kind nicht gekümmert hat, ebenfalls seinen eigenen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachgekommen ist, bei schweren Beleidungen u. a.
Sind gute Nachrichten finde ich. Ich werde mich jetzt darum kümmern, dass ich die Gründe für eine Verwirkung durch einen RA darstellen lasse, damit meine Kinder nicht irgendwann selber anfangen müssen, sich zu rechtfertigen und zu verteidigen.
Wenn Sie einfach nur bei der Anfrage des Sozialhilfeträgers das Schreiben des RAs vorlegen müssen, wäre das sicher hilfreich.
Gruß Julia
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