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Thema: Höhe des Unterhalts, bzw. unterhaltspflichtig?
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OceanBlue72 21.12.2011, 10:21 Uhr Hallo zusammen,
ich habe jetzt schon viel auf dieser HP gelesen und auch den Unterhaltsrechner benutzt.
Es wäre super, wenn jemand von den Profis hier kurz drüberschauen könnte, ob meine Überlegungen soweit richtig sind.
Nettoeinkommen:
2250€
berufsbedingte Aufwendungen:
64€ (ÖPNV)
zusätzliche Altersvorsorge:
190€ (ich spare 5% meines Jahresbruttoeinkommens monatlich an)
sonstige Aufwedungen:
299€ (Haftpflicht-, Rechtsschutz, KZF-, Unfall- und private Krankenkassenzusatzversicherung, sowie Strom, KFZ Steuer und Rate Autokredit)
Warmmiete: 1240€
Ich lebe mit meiner Partnerin (unverheiratet) zusammen, sie beteiligt sich mit 500€, somit habe ich 740€ eingegeben.
Der Rechner spuckt mir aus, dass ich unterhalb des Selbstbehalts liege.
Sind meine Angaben soweit korrekt?
Danke schon mal!
Marcus
Heide 21.12.2011, 12:35 Uhr Hallo Marcus,
die Angaben sind nicht richtig.
Zu dem Sachverhalt habe ich noch Fragen.
Auf welchen Namen läuft der Mietvertrag?
Warum beteiligt sich nicht jeder zur Hälfte?
Krankenzusatzversicherung in welcher Höhe ?
Rate Autokredit?
Liebe Grüße
Heide
OceanBlue72 22.12.2011, 20:55 Uhr Hallo Heide,
Danke Dir für die Rückmeldung! Zu Deinen Fragen:
Der Mietvertrag läuft auf uns beide, von meinem Konto wird die Miete abgebucht.
Da meine Freundin weniger verdient, teilen wir uns die Miete entsprechend anteilig dem Gehalt.
Die private Krankenzusatzversicherung macht ungefähr 14€ monatlich und der Autokredit beträgt 110€ pro Monat.
Liebe Grüße
Marcus
Heide 23.12.2011, 15:23 Uhr Folgende Berechnung wäre aus meiner Sicht richtig:
Nettoeinkommen: 2250,00 €
abzügl. berufsbedingte Aufwendungen: 64,00 €
abzügl. Alterssorge: 190,00 €
abzüg. Krankenversicherung: 14,00 €
abzügl. Autokredit: 110,00 €
abzügl. Mietkosten: 290,00 € (740 – 450 Warmmietanteil im Selbstbehalt enthalten)
verbleibendes Nettoeinkommen: 1582,00 €
Selbstbehalt: 1500,00 €
übersteigendes Einkommen: 82,00 €
davon 50%: 41,00 €
Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen: 41,00 €
Alle anderen genannten Positionen sind aus dem Selbstbehalt 1500 + 41= 1541 € zutragen.
Fragen:
Wie weit ist es zur Arbeitsstätte?
Ist der Unterhaltspflichtige in einer Gewerkschaft?
Hat der Unterhaltspflichtige gegenüber dem Träger der Sozialhilfe bereits Auskunft gegeben?
Liebe Grüße
Heide
OceanBlue72 23.12.2011, 21:38 Uhr Für den Weg zur Arbeit nehme ich die Öffentlichen, dafür das Ticket.
In einer Gewerkschaftschaft bin ich nicht. Aktuell ist der Fall der Unterhaltspflicht
noch nicht eingetreten und ich möchte mich vorab so gut wie möglich vorbereiten.
Viele Grüße
Marcus
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