Thema: Rechtsbehelfsbelehrung erforderlich?
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Nick_Name 12.12.2011, 12:40 Uhr Hallo Forumteilnehmer,
ich habe folgende Frage zu einer Zahlungsaufforderung bzgl. Elternunterhalt vom Sozialamt:
Nachdem ich meine Einkommensverhältnisse dem Sozialamt mitgeteilt hatte, erhielt ich vor zwei Wochen die Zahlungsaufforderung.
Muss so eine Zahlungsaufforderung eine Klausel enthalten, in der so etwas steht wie "Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Einspruch erheben", damit sie rechtswirksam ist? Bzw. was sollte ich tun, wenn so eine Klausel nicht vorhanden ist?
Vielen Dank für Eure Mühe.
Gruß
Nick
Joschau 21.01.2012, 13:59 Uhr Die Zahlungsaufforderung des Sozialamtes ist kein Verwaltungsakt - und bedarf deshalb auch keiner Rechtsbehelfsbelehrung.
Wenn das Sozialamt diese Forderung durchsetzen will, muss es vor dem Amtsgericht klagen.
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