Thema: Elternunterhalt Auskunft über Einkommen meines Mannes?
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Lisamarie 14.04.2010, 20:24 Uhr Hallo,
ich bin im Moment auch gerade in der Situation, das das Sozialamt mir eine Anfrage zur Unterhaltszahlung für meine Mutter geschickt hat. Meine Frage nun:
Bin ich verpflichtet, auch die Einkünfte meines Ehemannes anzugeben? Ich habe auf einer anderen Internetseite folgenden Satz gelesen:
"Der Ehemann muss also nicht Unterhalt für die Eltern seiner Ehefrau, bzw. umgekehrt zahlen."
Was stimmt denn nun? Ich finde es etwas ungewöhnlich und unverständlich wieso ein Ehepartner für den Unterhalt seiner Schwiegermutter bzw. Schwiegervaters aufkommen sollte.
Es wäre nett, wenn mir diesbezüglich jemand eine rechtskräftige Auskunft geben könnte.
Herzlichen Dank schon mal im voraus
Lisamarie
Joschka 01.08.2010, 12:26 Uhr Das Schwiegerkind muss sich nicht an den Unterhaltszahlungen beteiligen - aber sein Einkommen kann zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs von Bedeutung sein. Deshalb muss Auskunft auch über die Einkünfte des Schwiegerkindes erteilt werden.
Mehr Informationen finden Sie in dem Ratgeber Elternunterhalt, den Sie sich hier downloaden können: http://www.elternunterhalt.org/elternunterhalt-ratgeber.php
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