Thema: Bildung von Alters-Rücklagen für den Unterhaltspflichtigen
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Diethelm 16.11.2011, 19:24 Uhr Ein Selbständiger kommt erst, nachdem seine Kinder keinen Unterhalt mehr bekommen, dazu, sich eine zusätzliche Altersvorsorge neben der Rente aufzubauen. Gleichzeitig wird er unterhaltspflichtig gegenüber dem Vater, der völlig ohne eigenes Einkommen in ein Pflegeheim einzieht. Darf er nun noch seine eigene Zusatzaltersvorsorge betreiben und damit den Unterhalt für den Vater ( Forderung des Sozialamts 1500 EUR ) mindern? Welchen Betrag darf er jetzt maximal für die eigene Alterssicherung einsetzen bei einem Jahresbrutto von ca 85000?
Heide 21.11.2011, 11:41 Uhr Für die Altersvorsorge können 25% vom Bruttoeinkommen geltend gemacht werden.
Voraussetzung ist, das diese auch tatsächlich angelegt werden.
Liebe Grüße
Heide
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