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Thema: Elternunterhalt und Unterhaltsverzicht
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tmseu 22.09.2011, 21:32 Uhr Der Pflegebedürftige ist geschieden und hat in der Scheidung auf Unterhalt verzichtet. Er hat so gut wie kein Vermögen und auch keine nennenswerten Rentenansprüche, die Kosten einer Pflege kann er sich also nicht leisten. Wer zahlt in diesem Fall - das Sozialamt, der ehemalige Ehepartner (verdient weiterhin gut), oder die Kinder des Pflegebedürftigen? Ich habe gelesen, dass ein Unterhaltsverzicht unwirksam ist, wenn dadurch ein Sozialfall entsteht bzw. dritte oder die Kinder belastet werden. Stimmt dies im Zusammenhang mit Elternunterhalt und insbesondere auch dann, wenn der Sozialfall nicht sofort mit dem in Kraft treten des Scheidungsurteils (Unterhalstverzicht) eintritt, sondern erst ein wenig später, jedoch zum Zeitpunkt der Scheidung absolut vorhersehbar wegen des hohen Alters und mangels Vermögens/Altersvorsorge des jetzt Pflegebedüftigen?
H-Gruenspan 25.09.2011, 20:01 Uhr Sämtliche Eheverträge u.Ä. sind null und nichtig wenn der
Bedürftige zum Sozialfall wird.
Ist doch logisch; sonst würde der Staat auf allen Problemfällen sitzen
bleiben
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