Thema: Nobelunterkunft
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klaus 28.08.2011, 13:53 Uhr Meine Frage. Muß ich als Unterhaltsplichtiger jedes Plegeheim akzeptieren?
H-Gruenspan 28.08.2011, 15:55 Uhr Jaein; lt Rechtssprechung nicht. Wenn sich Muttchen wie bei
mir in ihrem Suff das teuerste der Umgebung aussucht ist ein
Umzug nicht mehr zuzumuten; in der 2. Instanz verloren.
Gegen einen amtlich bestellten Betreuer hast Du keine Chance;
die BGH Leitlinien stehen nur auf dem Papier.
Wichtig ist was Du VOR dem Einzug unternimmst. Besuche müssen
möglich sein; während das Regime jedoch von einem Arbeitnehmer
einfacher Weg und mit öffentlichen Verkehrsmitteln 2 h verlangen
kann, muß die versoffene Alte in kürzester Zeit besuchbar sein.
Der Elternunterhalt; wie das gesamte System BRD beruht auf einer
Auslegung der Schriftform; reicht das immer noch nicht wird gelogen;
kommt der BRD Demokrat dann immer noch nicht weiter setzt eine
gleichgeschaltete "öffentliche Meinung"(in Diktatoren gen. Hetze) ein.
Ich habe eine Verhandlung erlebt; das Protokoll bzw. Urteil hätte
von einem anderen Fall sein können
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