Thema: haftet Schwiegersohn mit Vermögen?
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SB308 13.08.2011, 12:13 Uhr Hi,
dass mein Mann, wenn ich für meine Eltern Unterhalt zahlen soll, sein Einkommen angeben muss und davon evtl. auch Zahlungen erfolgen müssen, habe ich inzwischen kapiert. Aber wie sieht es mit dem Vermögen aus. Zählt da nur alles was auf meinen Namen läuft oder auch Vers., Konten, Fonds...die nur auf meinen Mann oder Sohn laufen. Eine einigermaßen verbindliche Auskunft wäre hier von Nöten, bisher habe ich leider nur "schwammige" Aussagen gelesen.
Danke
H-Gruenspan 14.08.2011, 16:24 Uhr Praxis; der Richter schaut was zu holen ist; und wenn das
Einkommen/Vermögen des Kindes zu niedrig ist wird das
Kind bis zum Gehtnichtmehr verknackt; der Gatte kann seiner
Partnerin ja helfen
SB308 14.08.2011, 18:50 Uhr Das ist schon klar. Aber nochmals die Frage nur mit dem Gehalt oder auch mit seinem Vermögen??
H-Gruenspan 14.08.2011, 19:53 Uhr Schaue Dir mal die OLG Leitlinien in Deinem Bezirk an;
ist aber auch nicht bindend; ein Richter in der BRD
ist sehr "unabhängig"; der schaut einfach was zu holen ist.
Gebt erstmal Auskunft beim Amt und wartet auf die Forderung;
vorm Gerichtsgang kann ich nur abraten
H-Gruenspan 14.08.2011, 19:54 Uhr Offiziell ist das Schwiegerkind nicht haftbar
Schwiegertochter 21.10.2011, 17:25 Uhr Schwiegersohn haftet? Sie sind verpflichtet mir mitzuteilen, wenn Ihre Ehefrau über höhere Einkünfte oder Vermögen verfügen, beispielsweise durch die Ausübung eines Nebenjobs oder Kapitaleinkünfte. Auch dann würde ich die Höhe des zu zahlenden Unterhalts neu berechnen.
Dies ist meine Antwort auf die Frage, was ich als Schwiegertochter für Rechte
habe. Aktuell von heute vom Duisburger Sozialamt.
Ich habe gelernt, dass sparen nicht immer gut ist und werde meine Freizeit
genießen und keinen Cent mehr sparen, der am Ende
- bei meinem Mann angerechnet wird
- und beim Unterhalt landet.
Ich hoffe, dir damit geholfen zu haben.
H-Gruenspan 21.10.2011, 21:42 Uhr Ist alles bekannt; ich habe alles verloren was ich mir
in 20 Jahren aufbaute.
Das Amt ist nur im Rahmen einer Auskunftsklage auskunftspflichtig;
was niemand macht. Das Amt kann die Auskunt einklagen; steht ja der
Steuerzahler dahinter.
Ihr habt keine Chance; ich habe gelernt dass man in der BRD
völlig rechtlos ist.
Gebt die gewünschte Auskunft; wenn nicht; laßt alles auf
Euch zukommen; und Finger weg von einem Anwalt.
Geht in den Prozeß; verteidigt euch und akzeptiert es.
Viel Glück
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