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Thema: Verwirkt Sozialamt Anspruch auf Unterhaltsleistungen?
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Martin2011 10.08.2011, 19:17 Uhr Habe eine Frage zum Verwirken von Unterhaltsleistungen:
Wenn ein Angehöriger nach Erteilung der Auskunft über seine Unterhaltsleistungsfähigkeit gegenüber dem Sozialamt mehr als 2 Jahre nichts mehr hört, keinen Bescheid oder sonstiges erhält, verwirken dann die Ansprüche des Sozialamtes auf eine Unterhaltsleistung?
Und falls ja, verwirken sie nur bis zu einem erneuten Auskunftsersuchen oder sind sie grundsätzlich und auch für die Zukunft verwirkt?
Falls jemand eine Info dazu hat oder weiß, wo man etwas dazu nachlesen kann, wäre ich für einen Tip sehr dankbar.
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