Thema: Mahnung der OFD i. A. d. Sozialamtes zur Zahlung v. Elternunterhalt mit gleichzeitiger Androhung der Vollstreckung
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kolibri 08.08.2011, 19:03 Uhr Das Sozialamt Y fordert Bürger B zur Zahlung eines Betrages X zum Elternunterhalt auf.
Die Forderung wird von B nicht anerkannt, da die Berechnungen d. Sozialamtes für B nicht nachvollziebar sind. Daraufhin erwirkt das Sozialamt Y eine Mahnung über die Oberfinanzdirektion A. Diese schickt nun eine Mahnung wegen des "geschuldeten Elternunterhalt`s" mit gleichzeitiger Ankündigung der Vollstreckung an Bürger B.
Ist so eine Verfahrensweise rechtens???
Joschau 09.08.2011, 09:14 Uhr Diese Vorgehensweise dürfte nicht rechtmäßig sein, da die Mitteilung des Sozialhilfeträgers über die Höhe der Zahlung keinen Verwaltungsakt darstellt, der vollstreckt werden könnte. Der Sozialhilfeträger muss die Forderung erst gerichtlich durchsetzen, bevor er vollstrecken kann.
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