Thema: BG-Unfallrente des Schwiegersohnes anrechenbar oder nicht?
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unni1 24.07.2011, 09:47 Uhr Der Fall:
Der Schwiegersohn hatte einen schweren Arbeitsunfall und bezieht jetzt von der Berufsgenossenschaft eine Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit.Diese Rente ist ein Ausgleich bzw. eine Entschädigung für die für den Rest seines Lebens bleibenden körperlichen Schäden und Schmerzen.
Jetzt werden seine Schwiegereltern pflegebedürftig.
Frage:
Darf die MdE-Rente der BG zur Berechnung der Leistungsfähigkeit der Tochter mit zum Familieneinkommen angerechnet werden?
Gruß
Unni
Heide 24.07.2011, 10:53 Uhr hallo unni,
aus der Leitlinie OLG Düsseldorf
"2.6
Unfall- und Versorgungsrenten sowie Übergangsgelder aus der Unfall- bzw. Rentenversicherung sind Einkommen."
ist die Rente Einkommen des nicht Unterhaltspflichigen.
Liebe Grüße
Heide
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