Thema: anwendung düsseldorfer tabelle nach nettoeinkommen
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kranich7 19.07.2011, 16:59 Uhr hallo liebe forenmitglieder,
vielleicht kann mir jemand diese frage beantworten, ich finde hierüber keine genaueren informationen.
wie wird bei prüfung der leistungspflicht eines elternunterhaltspflichtigen bei einer familie mit kindern, die düsseldorfer tabelle angewendet,
der unterhaltspflichtige hat kein eigenes einkommen, ehepartner festes einkommen, vier gemeinsame kinder.
welcher betrag der düsseldorfer tabelle wird bei der berechnung des elternunterhalts zugrunde gelegt als selbstbehalt für die kinder der familie ?
Ist die höhe nach dem nettoeinkommen der familie gestaffelt, oder wird grundsätzlich, egal wie hoch das familieneinkommen ist, der niedrigste selbstbehalt aus der düsseldorfer tabelle (also erste spalte bis 1500 einkommen) als freibetrag für die kinder genommen ?
kindergeld wird vom betrag der düsseldorfer tabelle noch abgezogen, also zählt sozusagen zum einkommen ?
ich bedanke mich schon im voraus für antworten
kranich7
H-Gruenspan 05.08.2011, 20:54 Uhr Mache Dir da keine Sorgen; bei 4 Kindern ist der
Freibetrag hoch
cabri 05.08.2011, 23:44 Uhr Freibetrag bei einem Kind Das mit dem Freibetrag würde mich auch interessieren. Ich habe eine Tochter von 14 Jahren, wie hoch ist da der Freibetrag? Oder wie kann ich ihn errechnen?
Danke schon mal für eure Antworten.
H-Gruenspan 06.08.2011, 21:07 Uhr Vielleicht ist Freibetrag das falsche Wort; die Versorgung der
Kinder hat Vorrang; scheue die 40 € Beratungsgebühr beim
Anwalt nicht; vergiß die Gesetze; die OLG-Leitlinien in Deinem
Wohnbezirk sind entscheidend.
Wenn allerdings eine selbstbewohnte Immobilie vorhanden ist,
sieht die Welt anders aus; aber sicher nicht bei 4 Kindern
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