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Thema: Angestellt und selbständig ....
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zumsel 15.07.2011, 14:11 Uhr Hallo,
lt. Inforamtionen im Internet werden bei einem Selbständigen zur Bemessung des Einkommens die Steuerklärungen der letzten 3 Jahre berücksichtigt. Da ich die Selbständigkeit nur "nebenbei" als Gewerbe betreibe und nicht unbedingt auf die Einkünfte angewiesen bin, habe ich im aktuellen Jahr bisher keine Umsätze und somit auch keinen Gewinn gemacht. Ich beabsichtige dies auch in den nächsten 2-3 Jahren nicht zu tun und würde natürlich auch künftig jährlich entsprechende Nachweise erbringen. Ändert sich aufgrund dieser Tatsache das Verfahren (Nichtbetrachtung der vergangenen 3 Jahre) oder hilft hier nur eine Abmeldung des Gewerbes, um eine (dann ja rein theoretische) Ermittlung dieses Einkommensanteils zu verhindern? Hat jemand schon einmal Erfahrungen hierzu gesammelt?
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