Thema: Unterhaltsverpflichtung trotzt "Kindsweggabe"
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besorgterFreund 01.07.2011, 10:57 Uhr Meine Freundin ist mit 14 vom Jugendamt zu Hause "weggeholt" worden und in eine Pflegefamilie gegeben worden. Zu ihrer Mutter besteht kein Verhältnis mehr.
Ist für solche Fälle eine Befreiung der Unterhaltspflicht möglich?
Vielen Dank für Eure Antworten
Heide 13.07.2011, 12:22 Uhr ja, eine Verpflichtung entfällt.
siehe
§ 1611 Beschränkung oder Wegfall der Verpflichtung.
(1) Ist der Unterhaltsberechtigte durch sein sittliches Verschulden bedürftig geworden, hat er seine eigene Unterhaltspflicht gegenüber dem Unterhaltspflichtigen gröblich vernachlässigt oder sich vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen oder einen nahen Angehörigen des Unterhaltspflichtigen schuldig gemacht, so braucht der Verpflichtete nur einen Beitrag zum Unterhalt in der Höhe zu leisten, die der Billigkeit entspricht. Die Verpflichtung fällt ganz weg, wenn die Inanspruchnahme des Verpflichteten grob unbillig wäre.
Die Freundin ist in der Beweispflicht. Sie muss den Sachverhalt darlegen und beweisen.
Liebe Grüße
Heide
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